Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trigon Academy
Die nachstehenden AGBs gelten für Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge,
Specials...) der Trigon Academy von folgenden Veranstaltern:
- Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Graz (AT),
- Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Zweigniederlassung Lenzburg (CH),
- Trigon Entwicklungsberatung, Marktwirksame Unternehmensentwicklung GmbH – Klagenfurt (AT),
- Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensentwicklung und Konfliktmanagement GmbH – München (DE),
- Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensberatung GmbH – Wien (AT),
im Folgenden Trigon Entwicklungsberatung bzw. Trigon-Veranstalter
genannt. Bei Ausschreibungen anderer Veranstalter über die Trigon
Academy gelten deren jeweilige AGBs.
1. Buchung
Nach Eingang des unterschriebenen Buchungsformulars per Post oder Fax
oder nach einer verbindlichen Online-Buchung erhält der/die
TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung (per Post, Fax oder
E-mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Ist dies
nicht der Fall, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Buchungen
werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.
Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung durch den jeweiligen
Trigon-Veranstalter für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der
Vertragsabschluss.
Bei Veranstaltungen mit einem Teilnahmebetrag über EUR 1.000 (exkl.
MwSt) – bzw. dessen Gegenwert, wenn die Ausschreibung in einer anderen
Währung erfolgt – ist eine Unterschrift erforderlich. Sollte die
Buchung zum Seminar online erfolgt sein und somit keine Unterschrift
vorweisen, sendet Trigon Entwicklungsberatung ein E-Mail mit den online
angegebenen Daten zur Bestätigung an den/die TeilnehmerIn, mit der Bitte
um Unterschrift und ggf. firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel und
Unterschrift). Die unterzeichnete Bestätigung muss per Fax oder Post bei
Trigon Entwicklungsberatung einlangen. Ist dies erfolgt, erhält der/die
TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Sind für eine Veranstaltung Vorkenntnisse nötig, kommt der Vertrag mit
Zusendung der Buchungsbestätigung unter der auflösenden Bedingung
zustande, dass die dem/der TeilnehmerIn im Vorhinein bekannten
Vorkenntnisse von Trigon Entwicklungsberatung überprüft und anerkannt
werden.
Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine
Veranstaltung seitens Trigon Entwicklungsberatung verschoben oder
abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend – spätestens 1
Woche vor Seminarbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist Trigon
Entwicklungsberatung nur zur Erstattung eines bereits gezahlten
Teilnehmerbetrages verpflichtet.
Im Falle zwingender Verhinderung des/der SeminarleiterInnen hat Trigon
Entwicklungsberatung das Recht, eine oder mehrere geeignete
Ersatzperson(en) als SeminarleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende
Ansprüche des/der TeilnehmerIn auf Durchführung des Seminars bestehen
nicht.
2. Unterkunft
Die Hotelreservierung, sofern (für die jeweilige Veranstaltung
vorgesehen und somit) in der Seminarausschreibung angeboten, wird von
Trigon Entwicklungsberatung an das Seminarhotel weitergeleitet. Sollte
der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist der jeweilige
Trigon-Veranstalter darüber zu informieren und der/die TeilnehmerIn wird
die notwendigen Schritte selbst vornehmen.
3. Rechnungsstellung und Zahlung
Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß den
Zahlungsbedingungen der jeweiligen Seminarausschreibung. Der/die
TeilnehmerIn erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand
einverstanden. Ein wiederholter Versand einer elektronischen Rechnung
erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur in Form eines Duplikats. Die
Seminargebühr ist spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug
zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung
sofort. Der in der jeweiligen Seminarbeschreibung genannte
Teilnahmebetrag umfasst in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue
Einzelheiten sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen.
Nicht im Seminarpreis enthalten sind die Kosten für Übernachtung und
Verpflegung sowie die Tagespauschale, die der/die TeilnehmerIn bitte
direkt mit dem Hotel verrechnet, sowie die Kosten für die An- und
Abreise.
Trotz der hohen Ansprüche, die Trigon Entwicklungsberatung an die
Qualifikation der ReferentInnen stellt, kann für die dargebrachten
Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch
eine Rückzahlung oder Gutschrift des gesamten oder von Teilen des
Teilnahmebetrages aus diesem Grund ausgeschlossen.
4. Stornierung der Buchung
Stornierungen werden von Trigon Entwicklungsberatung grundsätzlich nur
schriftlich (Brief, Fax, E-mail) entgegen genommen. Bei Stornierungen –
sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben – bis vier
Wochen vor Beginn des Seminars ist Trigon Entwicklungsberatung
berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Buchung entstandenen
Kosten eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen
Seminarausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene
Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an Trigon
Entwicklungsberatung zurück zu geben.
Bei Stornierungen – sofern in der Seminarausschreibung nicht anders
angegeben – ab vier Wochen vor Beginn des Seminars werden 100 % des
Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine
andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person zu benennen. In
diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die
ErsatzteilnehmerIn seitens Trigon Entwicklungsberatung erforderlich.
Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
5. Rücktrittsrecht für Verbraucher/innen
Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande,
steht dem/der TeilnehmerIn, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim
Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können), ein gesetzliches
Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU
zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die TeilnehmerIn hat das
Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den
Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies
gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14
Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Um das Rücktrittsrecht
auszuüben, muss der/die TeilnehmerIn mittels eindeutiger Erklärung über
seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, den
Trigon-Veranstalter informieren. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet
werden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die (schriftliche)
Rücktrittserklärung ist an den jeweiligen Trigon-Veranstalter zu
richten.
Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt der Trigon-Veranstalter alle
von dem/der TeilnehmerIn erhaltenen Zahlungen unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die
Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für die
Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die
TeilnehmerIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei
denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall
werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die TeilnehmerIn verlangt, dass die Dienstleistung während der
Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie dem Trigon-Veranstalter
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, an dem er/sie den Trigon-Veranstalter unterrichtet, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Veranstaltungsabsage seitens Trigon-Veranstalter
Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines
hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Darüber hinaus weisen die Trigon-Veranstalter darauf hin, dass
seminarabhängig – im Einzelfall – die Durchführung des Seminars von dem
Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag –
spätestens eine Woche vor Seminarbeginn – abhängig ist.
7. Seminarunterlagen
Soweit im Rahmen des Seminars Arbeitsmaterialien und/oder Software
ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch
begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der
Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem
Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch
bei nur auszugsweiser Verwertung, der Trigon Entwicklungsberatung
reg.Gen.m.b.H vorbehalten.
8. Sonstiges
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von
Trigon Entwicklungsberatung elektronisch gespeichert werden und er/sie
per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon
Entwicklungsberatung informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese
Zustimmung jederzeit widerrufen.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Trigon-Veranstalters.
AGBs für die Veranstaltungen als PDF-File
Widerrufsformular als PDF-File