Allgemeine Geschäftsbedingungen der Trigon Academy

Die nachstehenden AGBs gelten für Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Specials...) der Trigon Academy von folgenden Veranstaltern:
  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Graz (AT),
  • Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Zweigniederlassung Lenzburg (CH),
  • Trigon Entwicklungsberatung, Marktwirksame Unternehmensentwicklung GmbH – Klagenfurt (AT),
  • Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensentwicklung und Konfliktmanagement GmbH – München (DE),
  • Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensberatung GmbH – Wien (AT),

im Folgenden Trigon Entwicklungsberatung bzw. Trigon-Veranstalter genannt. Bei Ausschreibungen anderer Veranstalter über die Trigon Academy gelten deren jeweilige AGBs.

1. Buchung

Nach Eingang des unterschriebenen Buchungsformulars per Post oder Fax oder nach einer verbindlichen Online-Buchung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung (per Post, Fax oder E-mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung durch den jeweiligen Trigon-Veranstalter für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.
Bei Veranstaltungen mit einem Teilnahmebetrag über EUR 1.000 (exkl. MwSt) – bzw. dessen Gegenwert, wenn die Ausschreibung in einer anderen Währung erfolgt – ist eine Unterschrift erforderlich. Sollte die Buchung zum Seminar online erfolgt sein und somit keine Unterschrift vorweisen, sendet Trigon Entwicklungsberatung ein E-Mail mit den online angegebenen Daten zur Bestätigung an den/die TeilnehmerIn, mit der Bitte um Unterschrift und ggf. firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel und Unterschrift). Die unterzeichnete Bestätigung muss per Fax oder Post bei Trigon Entwicklungsberatung einlangen. Ist dies erfolgt, erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Sind für eine Veranstaltung Vorkenntnisse nötig, kommt der Vertrag mit Zusendung der Buchungsbestätigung unter der auflösenden Bedingung zustande, dass die dem/der TeilnehmerIn im Vorhinein bekannten Vorkenntnisse von Trigon Entwicklungsberatung überprüft und anerkannt werden.
Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens Trigon Entwicklungsberatung verschoben oder abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend – spätestens 1 Woche vor Seminarbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist Trigon Entwicklungsberatung nur zur Erstattung eines bereits gezahlten Teilnehmerbetrages verpflichtet.
Im Falle zwingender Verhinderung des/der SeminarleiterInnen hat Trigon Entwicklungsberatung das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als SeminarleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der TeilnehmerIn auf Durchführung des Seminars bestehen nicht.

2. Unterkunft
Die Hotelreservierung, sofern (für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen und somit) in der Seminarausschreibung angeboten, wird von Trigon Entwicklungsberatung an das Seminarhotel weitergeleitet. Sollte der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist der jeweilige Trigon-Veranstalter darüber zu informieren und der/die TeilnehmerIn wird die notwendigen Schritte selbst vornehmen.

3. Rechnungsstellung und Zahlung
Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Seminarausschreibung. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Ein wiederholter Versand einer elektronischen Rechnung erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur in Form eines Duplikats. Die Seminargebühr ist spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Seminarbeschreibung genannte Teilnahmebetrag umfasst in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Seminarausschreibung zu entnehmen. Nicht im Seminarpreis enthalten sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Tagespauschale, die der/die TeilnehmerIn bitte direkt mit dem Hotel verrechnet, sowie die Kosten für die An- und Abreise.
Trotz der hohen Ansprüche, die Trigon Entwicklungsberatung an die Qualifikation der ReferentInnen stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift des gesamten oder von Teilen des Teilnahmebetrages aus diesem Grund ausgeschlossen.

4. Stornierung der Buchung
Stornierungen werden von Trigon Entwicklungsberatung grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-mail) entgegen genommen. Bei Stornierungen –  sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben – bis vier Wochen vor Beginn des Seminars ist Trigon Entwicklungsberatung berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Buchung entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen Seminarausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an Trigon Entwicklungsberatung zurück zu geben.
Bei Stornierungen –  sofern in der Seminarausschreibung nicht anders angegeben – ab vier Wochen vor Beginn des Seminars werden 100 % des Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die ErsatzteilnehmerIn seitens Trigon Entwicklungsberatung erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

5. Rücktrittsrecht für Verbraucher/innen

Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande, steht dem/der TeilnehmerIn, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können), ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die TeilnehmerIn  hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die TeilnehmerIn mittels eindeutiger Erklärung über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, den Trigon-Veranstalter informieren. Dafür kann das Widerrufsformular verwendet werden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die (schriftliche) Rücktrittserklärung ist an den jeweiligen Trigon-Veranstalter zu richten.
Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt der Trigon-Veranstalter alle von dem/der TeilnehmerIn erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die TeilnehmerIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die TeilnehmerIn verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie dem Trigon-Veranstalter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem er/sie den Trigon-Veranstalter unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

6. Veranstaltungsabsage seitens Trigon-Veranstalter

Zur effizienten Durchführung des Seminars und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Darüber hinaus weisen die Trigon-Veranstalter darauf hin, dass seminarabhängig – im Einzelfall – die Durchführung des Seminars von dem Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag – spätestens eine Woche vor Seminarbeginn – abhängig ist.

7. Seminarunterlagen
Soweit im Rahmen des Seminars Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Trigon Entwicklungsberatung reg.Gen.m.b.H vorbehalten.

8. Sonstiges

Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von Trigon Entwicklungsberatung elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon Entwicklungsberatung informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Trigon-Veranstalters.

AGBs für die Veranstaltungen als PDF-File


Widerrufsformular als PDF-File