Die nachstehenden AGBs gelten für Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Specials...) der Trigon Academy von folgenden Veranstalterinnen:
- Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Graz (AT),
- Trigon Entwicklungsberatung für Mensch und Organisation reg.Gen.m.b.H – Zweigniederlassung Lenzburg (CH),
- Trigon Entwicklungsberatung, Marktwirksame Unternehmensentwicklung GmbH – Klagenfurt (AT),
- Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensentwicklung und Konfliktmanagement GmbH – München (DE),
- Trigon Entwicklungsberatung, Unternehmensberatung GmbH – Wien (AT),
im Folgenden Trigon Veranstalterin genannt. Bei Ausschreibungen anderer Veranstalter über die Trigon Academy gelten deren jeweilige AGBs.
1. Anmeldung
Nach Eingang des unterschriebenen Anmeldeformulars per Post, E-Mail oder Fax oder nach einer verbindlichen Online-Anmeldung erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Anmeldebestätigung (per Post, Fax oder E-Mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht. Ist dies nicht der Fall, wird der/die TeilnehmerIn verständigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung wird mit der Anmeldebestätigung durch die jeweilige Trigon-Veranstalterin für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.
Bei Veranstaltungen mit einem Teilnahmebetrag über EUR 1.000 (exkl. MwSt.) – bzw. dessen Gegenwert, wenn die Ausschreibung in einer anderen Währung erfolgt – ist eine Unterschrift erforderlich. Sollte die Anmeldung zum Seminar online erfolgt sein und somit keine Unterschrift vorweisen, sendet die Trigon-Veranstalterin ein E-Mail mit den online angegebenen Daten zur Bestätigung an den/die TeilnehmerIn, mit der Bitte um Unterschrift und ggf. firmenmäßige Fertigung (Firmenstempel und Unterschrift). Die unterzeichnete Bestätigung muss per E-Mail, Fax oder Post bei der jeweiligen Trigon-Veranstalterin einlangen. Ist dies erfolgt, erhält der/die TeilnehmerIn eine schriftliche Anmeldebestätigung.
Sind für eine Veranstaltung Vorkenntnisse nötig, kommt der Vertrag mit Zusendung der Anmeldebestätigung unter der auflösenden Bedingung zustande, dass die dem/der TeilnehmerIn im Vorhinein bekannten Vorkenntnisse der Trigon-Veranstalterin überprüft und anerkannt werden.
Sollte aus wichtigen Gründen oder bei zu geringem Interesse eine Veranstaltung seitens der Trigon-Veranstalterin verschoben oder abgesagt werden, werden die TeilnehmerInnen umgehend – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – kontaktiert. In diesem Fall ist die Trigon-Veranstalterin nur zur Erstattung eines bereits gezahlten Teilnehmerbetrages verpflichtet.
Im Falle zwingender Verhinderung des/der VeranstaltungsleiterInnen hat die Trigon-Veranstalterin das Recht, eine oder mehrere geeignete Ersatzperson(en) als VeranstaltungsleiterIn zu benennen. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der TeilnehmerIn auf Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht.
2. Unterkunft
Die Hotelreservierung – sofern (für die jeweilige Veranstaltung vorgesehen und somit) in der Veranstaltungsausschreibung angeboten – wird von der Trigon-Veranstalterin an das Veranstaltungshotel weitergeleitet. Sollte der/die TeilnehmerIn anderweitig übernachten, so ist die jeweilige Trigon-Veranstalterin darüber zu informieren und der/die TeilnehmerIn wird die notwendigen Schritte selbst vornehmen.
3. Rechnungsstellung und Zahlung
Der/die TeilnehmerIn erhält eine Teil- oder Gesamtrechnung gemäß der Zahlungsbedingungen der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. Der/die TeilnehmerIn erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Ein wiederholter Versand einer elektronischen Rechnung erfolgt gemäß der gesetzlichen Vorgaben nur in Form eines Duplikats. Der Veranstaltungsteilnahmebetrag ist spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zur Zahlung fällig, bei späterer Anmeldung oder Rechnungsstellung sofort. Der in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung genannte Teilnahmebetrag umfasst in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Nicht im Teilnahmebetrag enthalten sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung sowie die Tagespauschale, die der/die TeilnehmerIn direkt mit dem Hotel verrechnet, sowie die Kosten für die An- und Abreise.
Trotz der hohen Ansprüche, die die Trigon-Veranstalterin an die Qualifikation der ReferentInnen stellt, kann für die dargebrachten Inhalte und Methoden keine Haftung übernommen werden; es ist daher auch eine Rückzahlung oder Gutschrift des gesamten oder von Teilen des Teilnahmebetrages aus diesem Grund ausgeschlossen.
4. Stornierung der Anmeldung
Stornierungen werden von der Trigon-Veranstalterin grundsätzlich nur schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) entgegen genommen. Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Trigon-Veranstalterin berechtigt, für die im Rahmen der Bearbeitung der Anmeldung entstandenen Kosten eine Bearbeitungsgebühr entsprechend der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung zu verlangen. Eventuell bereits erhaltene Arbeitsmaterialien und/oder Software sind in diesem Fall an die Trigon-Veranstalterin zurück zu geben.
Bei Stornierungen – sofern in der Veranstaltungsausschreibung nicht anders angegeben – ab 4Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 100 % des Teilnahmebetrages fällig. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme an der Veranstaltung geeignete Person zu benennen. In diesem Fall ist die Erteilung einer Bestätigung für den/die ErsatzteilnehmerIn seitens der Trigon-Veranstalterin erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
5. Rücktrittsrecht für Verbraucher/innen
Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande, steht dem/der TeilnehmerIn, soweit er/sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die TeilnehmerIn hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen.
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die TeilnehmerIn mittels eindeutiger Erklärung über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, die Trigon-Veranstalterin informieren. Dafür kann das
Widerrufsformular verwendet werden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Die (schriftliche) Rücktrittserklärung ist an die jeweilige Trigon-Veranstalterin zu richten.
Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt die Trigon-Veranstalterin alle von dem/der TeilnehmerIn erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird das selbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die TeilnehmerIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der/die TeilnehmerIn verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er/sie der Trigon-Veranstalterin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem er/sie die Trigon-Veranstalterin unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
6. Veranstaltungsabsage seitens Trigon-Veranstalter
Zur effizienten Durchführung der Veranstalung und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der TeilnehmerInnen begrenzt.
Darüber hinaus weist die Trigon-Veranstalterin darauf hin, dass veranstaltungsabhängig – im Einzelfall – die Durchführung der Veranstaltung von dem Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl zu einem bestimmten Stichtag – spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn – abhängig ist.
7. Veranstaltungsunterlagen
Soweit im Rahmen der Veranstaltung Arbeitsmaterialien und/oder Software ausgehändigt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der Trigon-Veranstalterin vorbehalten.
8. Sonstiges
Der/die TeilnehmerIn ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten von der Trigon-Veranstalterin elektronisch gespeichert werden und er/sie per Post, Fax oder E-Mail über weitere Veranstaltungen von Trigon Entwicklungsberatung informiert wird. Der/die TeilnehmerIn kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen.
9. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Trigon-Veranstalterin.
AGBs für die Veranstaltungen als PDF-File